Die Post im Warth`schen Haus in der Achtstraße

Die Post im Warth`schen Haus in der Achtstraße (vom 1. Mai 1874 bis 30. September 1881)

Nach dem Tod Litzenbergers übernahmen vorübergehend die Postpraktikanten Hermes und Schmidt, die Postsekretäre Conrady, Junkmann und Wiepking sowie Melchior die Leitung der Birkenfelder Post. Letzterer wurde 1876 wieder zum Postmeister ernannt. Ihm folgten die Postmeister Lülling, Weltmann und ab 1912 Postmeister Heuser.

Auf neuerlichen Antrag Wiepkings vom 18. Februar 1874, Wiepking hatte zwischenzeitlich die Leitung des Amts übernommen, fand dann zum 1. Mai 1874 der Umzug in das Warth`sche Haus statt. 
In seinem Antrag wies er darauf hin, dass er abseits der Postlokalitäten im Hause des Posthalters Warth Quartier gefunden habe. Zur ordnungsmäßigen Wahrnehmung und Überwachung des Dienstbetriebes erscheine es ihm jedoch erforderlich, das bisherige Postdienstlokal mit seiner Privatwohnung zu vereinen. Hierzu biete der Posthalter und Gastwirt C. Warth zwei für den Postbetrieb sehr geeignete Zimmer an, die beide im Anschluss an seine Wohnung liegen. Das Postbüro war 22 qm, die Packkammer 18,8 qm groß. Vorne rechts im Haus befand sich die Passagierstube, links daneben die beiden Posträume, dahinter die Wohnung Wiepkings. Die Miete betrug zunächst 80 Mark jährlich, wurde jedoch anlässlich einer Vertragsverlängerung für die Dauer eines Jahres ab dem 1. September 1880 angehoben.

Das Emmert`sche Haus. Hier war
das Post-Amt untergebracht.

Das Warth`sche Haus (Hotel zur neuen Post) in der Achtstraße.

Antrag Wiepkings vom 18. Februar 1874 an die Ober-Post-Direktion Trier.

Die ordnungsmäßige Wahrnehmung und Überwachung der hiesigen Postdienstgeschäfte lassen es den geh. Unterzeichneten zweckmäßig erscheinen, das hiesige Postdienstregal mit der Privatwohnung desselben zu vereinen. Diesem entsprechend habe ich bei meiner Ankunft hierselbst meine Wohnung derart gewählt, daß ich glaube, den dienstlichen Anforderungen für die Hergabe der Dienstlocalien genügen zu können.
Ich hätte gerne eine Verlegung der vorhandenen Dienstlocalien vermieden, jedoch war es mir nicht möglich, im Hause der Frau W. Emrich eine passende Wohnung für meine Familie zu finden, weil mir nicht einmal die mir bereits brieflich offerirte Wohnung zu besichtigen angeboten wurde. Ich sah mich deshalb genöthigt, die Wohnung des Herrn C. Warth, Gastwirt und Posthalter hierselbst, zu miethen. 
In diesem Locale, es ist dasselbe, welches in dem Berichte des weilend Postsen. Litzenburger vom 27. Sept. 1871 der K. O. P. D. als Dienstlocal empfohlen wurde, befinden sich unmittelbar neben der Wohnung des Unterzeichnenden ein geräumiges Zimmer als Bureau und daran die erforderliche Packkammer. Hr. Warth erbietet sich, für die Postreisenden in seinem Gasthause, welches unmittelbar an das vorerwähnte Gebäude angrenzt, die erforderlichen Passagierzimmer herzurichten und zwar derart, daß den Ansprüchen Genüge geleistet werden würde.
Die zweckmäßige Lage, sowie die gute Beschaffenheit dieser Localitäten für den Postdienst, darf ich wohl kaum hervorheben, da diese bereits in dem vorerwähnten Bericht geschehen ist.
Der K. O. P. D. erlaube ich mir die geh. Bitte ehrerbietigst sorge tragen zu wollen, daß die Post-dienstlokalien vom 1. Mai an ab in die oben bezeichneten Räume verlegt werden.
Der Antrag auf Verlegung der Telegraphen-Station, welche wegen der geringen Entfernung beider Gebäude wenig Schwierigkeiten bereiten würde, würde von der K. O. P. D. abhängig sein und mit dem geh. Unterzeichneten eine bald gefällige Entscheidung der K. O. P. D. Sehr erwünscht ein fester Mieth-contract zwischen dem Vermiether und Miether vor der Verlegung der Dienstlocalien abhängig ist.
Gehorsamst Wiepking

Die Bestätigung erfolgte am 22. Februar an die Kaiserliche Postverwaltung in Birkenfeld.

Zu der beantragten Verlegung des Postdienstlocale in das Haus des Gastwirt und Posthalters C. Warth daselbst zum 1. Mai d. J. wird hiermit unter der Bedingung die Genehmigung ertheilt, daß das neue Postdienstlocal im Allgemeinen den bestehenden Vorschriften entsprechend eingerichtet und daß im Besonderen bei der Einrichtung des Postschalters und der Postkammer nach Anleitung der Vorschriften in der Circular-Verfügung des Kaiserlichen General-Postamts vom 27. November 1873 - Post-Amtsblatt für 1873, Seite 493 u. ff. verfahren werde. Eine seitens des General-Postamts herausgegebene Beschreibung eines Schalterfensters für Brief- und Geldverkehr nebst 2 dazugehörigen Zeichnungen wird, vorbehaltlich der Rückgabe der Kaiserlichen Postverwaltung mit der Weisung zugefertigt, bei Herstellung des Schalterfensters so weit irgend thunlich die in derselben gegebenen Vorschriften zu beachten.
Eine weitere Bedingung ist die, daß der aus der Verlegung des Postdienstlocals sowie der Einrichtung und Unterhaltung einer Postpassagierstube keinerlei Kosten entstehen und daß namentlich eine Erhöhung der gegenwärtig zahlbaren Miethvergütung von jährl. 80 rT lediglich uns Anlaß der Auszuges nicht beansprucht wird. Ich behalte mir dabei vor, den Miethwert des neuen Postdienstlocals durch den Bezirks-Postinspector feststellen zu lassen.
          Von der erfolgten Verlegung des Postdienstlocals ist mir s. Z. Anzeiger zu erstatten.
          Der Kaiserliche Ober-Post-Director