Die Verkehrsanstalten, die Gründung der Deutschen Reichspost und deren bauliche Unterbringung

Bei der Übernahme des Postwesens im Fürstentum Birkenfeld durch Preußen am 9. August 1837 wurde auch die zweite Postanstalt in der Stadt gegründet. Sie befand sich in einem Zimmer des Hotels zur Post (Emmrich) (1. Zimmer rechts). Der ganze Dienstbetrieb wickelte sich damals zunächst nur in in einem Raum ab. Bald jedoch kam noch eine Packkammer hinzu. Familie Emmerich stellte die Räumlichkeiten bis 1856 zu einem jährlichen Mietpreis von 50 Talern zur Verfügung, ab dem 30. April 1856 betrug die Miete 75 Taler und ab 1. Juli 114 Taler jährlich. Das Mobilar bestand aus einem Schreibtisch mit Aufsatz, 1 Ausgabetisch, 1 Packtisch, einigen Stühlen und ein Kanapee für den Herrn Postverwalter. Ein Schalterfenster war zunächst nicht vorhanden. Es wurde erst im Jahre 1845 nach vielen Erwägungen eingebaut. Bis zum Jahre 1840 versah Emmerich den Dienst alleine mit einem Postkutscher, der zugleich Briefträger war, namens Hügel. Vor dem Jahre 1837 verwaltete Chr. Emmerich sen., Onkel des Gasthofbesitzers Ludwig Emmerich in Birkenfeld mit Hilfe seines Sohnes die Post. Er trug den Titel eines Thurn und Taxisschen Postrittmeisters und leitete eine Postexpedition.

Hotel Emmerich zur Post

Mit der Gründung der ersten Birkenfelder Postanstalt ging auch die Vereidigung von Christian Emmerich als künftiger Vorstand der hiesigen Postverwaltung einher. Nachfolgend der Wortlaut des anlässlich der Vereidigung erstellten Protokolls, verhandelt zu Birkenfeld den 9. August 1837.

Protokoll anlässlich der Vereidigung von Christian Emmerich

Verhandelt zu Birkenfeld den 9. August 1837
In Gegenwart des Postdirectors LOSSEN, als Königlicher Preußischer Commissarius zur Ueber-nahme der Posten im Fürstenthum Birkenfeld, und des zur Assistenz bei Vereidigung der dortigen Postbeamten beauftragten Großherzoglich Oldenburgischen Regierungs Secretär Herrn SCHUMACHER, wurde heute, nachdem die Großherzoglich Oldenburgische Regierung hieselbst, mittels Erlaß vom 4. dieses Monats ihre Zustimmung zu der durch hohe Verfügung Sr. Excellenz des Königl. Preußischen Geheimen Staats-Ministers und General-Postmeisters Herrn von NAGLER vom 
18. vor. M. nachgegebenen Anstellung des Christian EMMERICH als künftigen Vorstand der hiesigen Postverwaltung, ertheilt hatte, dessen Vereidigung vorgenommen.
Hat zu dem Ende des p. EMMERICH die Artikel V. VII. VIII et IX des Vertrages vom 3. August 1836 und die vorgeschriebene Eides-Formel deutlich vorgelesen, damit derselbe daraus sein künftiges Verhältnis als Großherzoglich Oldenburgischer Unterthan, zu seiner Königlichen Majestät von Preußen allerhöchstverordnetem General Postmeister und General Postamte genau erkennen; auch sind dem p. EMMERICH seine wesentlichste Dienstverpflichtung als künftiger Vorstand der hiesigen Postverwaltung von dem p. LOSSEN vorgehalten worden, und hat der 

Christian EMMERICH junior

hierauf den vorgeschriebenen Dienst-Eid nach der hier anliegenden, von ihm eigenhändig 
vollzogenen Eidesform leiblich geschworen. Ein von dem p. LOSSEN bescheinigten Duplicat dieser Eides-Form ist demselben ausgehändigt, und den ganzen Hergang gegenwärtiger Verhandlung niedergeschrieben vorgelesen genehmigt und unterzeichnet worden wie folgt:
                                                                                                   gez. Christian Emmrich
geschlossen und soll dem Großh. Oldenburgischen Commissarius Abschrift dieser Verhandlung gegeben werden.
                       gez. C. LOSSEN                                    SCHUHMACHER
                                                                                                    Rossinsky
                                                                                   Postschreiber als Protokollführer
Eidesformel des Christian Emmerich Jun.
      Ich Christian Emmerich
schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß nachdem ich zum Königlich Preußischen Postverwalter bestellt worden, Sr. Königlichen Majestät von Preußen Allerhöchst verordneten General Postmeister und General Postamte, ich treu und gehorsam sein, und alle mir vermöge meines Amts obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen will, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.

gez. Christian Emmrich
Daß der Christian Emmrich vorstehenden
Eid heute körperlich geleistet hat,
wird hiermit pflichtmäßig bescheinigt.
Birkenfeld, den 9. August 1837

gez Loßsen
                         K. Pr. Postdirector.
Pro Copia

Mit dieser Vereidigung oblag also Christian Emmerich jun. die Postverwaltung in Birkenfeld. Damit hatte er keinen leichten Stand, war er zugleich als Postamtsvorsteher der Vorgesetzte seines Vaters, der die Posthalterei verwaltete. Die Birkenfelder Postverwaltung war zunächst dem Postamt in Kreuznach, später der neu gegründeten Ober-Postdirektion in Trier unterstellt. Vom Postamt Kreuznach erhielt die Birkenfelder Postanstalt jährlich einen Zuschuß von 80 bis 100 Talern.

Friedrich Emmerich, der jüngere Bruder von Christian Emmerich jun., Wurde 1840 wegen des gestiegenen Arbeitsaufkommens für ein Jahresgehalt von 80 Talern als Hilfspostschreiber eingestellt.- Damals verkehrten in Birkenfeld wöchentlich 41 vierspännige Posten, vier Karriol- und drei Botenposten. Als Friedrich Emmerich später den Gasthof seines Onkels Louis Emmerich übernahm wurden nacheinander mehrere Posthilfsschreiber eingestellt.

Christian Emmerich jun. wurde am 26. Juni 1854 zum Großherzoglischen Oldenburgischen Postmeister ernannt. Er verwaltete das Birkenfelder Postamt bis zu seinem Tod im Jahre 1868.

Abschrift des Mietvertrages vom 27. Juni 1859 zwischen dem Besitzer des Gasthofs - Hotel zur Post Emmerich -, Louis Emmerich und dem Ober-Post-Sekretair Kettler.

Unter Vorbehalt der Genehmigung der Königlichen Ober-Post-Direction zu Trier ist zwischen dem Ober-Post-Director Kettler zu Trier und dem Gasthofs- und Post-Halterei-Besitzer Louis Emmerich zu Birkenfeld nachstehender Miethcontract vom 1. Juli 1859 ab auf unbestimmte Zeit und unter Vorbe-halt einer beiden Seiten freistehenden sechsmonatlichen Kündigung abgeschlossen worden.

§  1

Herr Emmerich vermiethet der Preußichen Post-Verwaltung in seinem Gasthofe zur Post in Birkenfeld
a) daß bei dem Eintritte in den Gasthof rechts zur Straße gelegene Zimmer mit drei Fenstern zum Postbureau,
b) das daneben nach dem Hofe zu gelegene Zimmer mit zwei Fenstern zur Postkammer.

§  2

Herr Emmerich verpflichtet sich, in seinen vorgedachten Gasthofe eine Post-Passagierstube einzurichten und zu unterhalten.
Die Einrichtung der Passagierstube muß den bestehenden Vorschriften entsprechen, namentlich muß die Passagierstube anständig möbliret, d. h. mit einem Sopha, einem Spiegel, den erforderlichen Tischen und Stühlen versehen sein. Dieselbe muß stets reinlich gehalten, bei Anwesenheit von Post-Reisenden gut erleuchtet, zur Winterzeit geheizt und bei Ankunft der Posten, sei es bei Tage oder zur Nachtzeit zugänglich sein.
Die Passagierstube muß mit einem Klingelzuge zur Bedienung, mit einem Schreibzeuge und einem Schlüssel „zur Retrinte” versehen sein. Herr Emmerich unterwirft sich in Betreff der Passagier-stuben-Angelegenheiten den Anordnungen und Vorschriften der Postbehörde und erklärt sich bereit, bei jeder begründet befundenen Beschwerde eine Ordnungs-Strafe bis zu einem Thaler zu erlegen.

§  3

Herr Emmerich verpflichtet sich, für das Tapezieren resp. Ausweißen der vermietheten Räume auf seine Kosten zu sorgen und auf die Dauer der Contractzeit alle nach Anordnung der Postverwaltung nöthigen Reperaturen zu übernehmen, so daß die Dienst-Räume sich stets in einem durchaus anständigen und zu zweckentsprechendem Zustande befinden. Namentlich verpflichtet er sich auch für den sicheren Verschluß des Postbureaus und der Postkammer durch Anbringen guter Schlösser an den Thüren und starker Fensterläden von festem Holze auf seine Kosten zu sorgen.

§  4

Für obige Leistungen empfängt Herr Emmerich durch Vermittelung des Post-Amts zu Birkenfeld eine Miethe von 114 rT; buchstäblich „einhundert und vierzehn Tahlern jährlich in monatlichen Raten postnumeranto aus der Ober-Post-Kasse zu Trier und zwar: 

  90 rT für das Geschäftslocal
  24 rT für die Passagierstube
114 rT

§  5

Die Stempelkosten für gegenwärtigen Miethcontract fallen dem Vermiether zur Last

So geschehen zu Birkenfeld und in Gegenwart von zwei Zeugen unterschrieben am Juni 1859
            Birkenfeld
zu Trier am 20/27. Juni 1859
        Louis Emmerich
                                                                     Franz (Zeuge)
              Kettler
    Ober-Post-Sekretair
                                                                     Freund (Zeuge)
Der Contract wird hiermit genehmigt und bestätigt.
                                                                                 Trier den 27. Juni 1859
                                                                                 Der Ober-Post-Director Meyer....

Hotel zur Post Emmerich in den Jahren - links 1927 und rechts 1935