Nr. 9 01.03.1899
Ziffer 3
Seite 143
3. (Bekanntmachung.)  Nach einer Mittheilung der Kaiserlichen Ober-Postdirection zu Trier wird vom 1. März a. J. ab an den Sonntagen und allgemeinen Feiertagen bei den Postanstalten des Ober-Postdirectionsbezirks Trier der Nachmittags-Schalterdienst für die Annahme und Ausgabe von Postsendungen auf eine Stunde zwischen 11 und 2 Uhr nachmittags verlegt.
Das Nähere hierüber ist bei den Postanstalten zu erfahren, welche aus diesem Anlaß einen besonderen Aushang in den Schalterräumen anbringen werden.
        Den 25. Februar 1899                              B a r n s t e d t
Nr. 10 08.03.1899
Ziffer 3
Seite 171
3. (Bekanntmachung.)  Nach einer Mittheilung der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Trier wird, um dem Publikum auch in der Nachmittagszeit  an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen Gelegenheit zur Auslieferung und zum Empfange von Telegrammen zu geben, bei den Reichs-Telegraphenanstalten (Postanstalten mit Telegraphenbetrieb) des Ober-Postdirectionsbezirks Trier an diesen Tagen ein Telegraphen-Zwischendienst von 5 bis 6 Uhr eingerichtet. Soweit die einzelnen Anstalten auch an den Sonn- und Feiertagen ein erweiterter Telegraphenbetrieb besteht, verbleibt es bei den bisherigen Einrichtungen.
        Den 04. März 1899                              B a r n s t e d t