Der Telephon-Prozess Bell gegen Cushman

  Den vorgenannten Prozess hat die Bell-Gesellschaft ebenfalls gewonnen, weil die von der Cushman Telephone Company benutzten Apparate die Bell-Patente in ihrer Anwendungszeit überschnitten. Andererseits erkannte der Richter in Chicago, dass Dr. Cushman mit Hilfe von W. P. Cushman und B. T. Blodgett in Racine während des Sommers 1851 einen Apparat mit Spulen erfunden haben, der nur leidlich funktionierte. Das widergegebene Wort war schwer verständlich und die Versuche mißlangen oft vollständig. Nur gelegentlich bei günstigen Verhältnissen wurde ein teilweiser oder mäßiger Erfolg erreicht. Ferner, dass die 1851 konstruierten Apparate im praktischen Gebrauch sehr schlecht waren und auch in der Folge von Cushman und seinem Gehilfen keine Verbesserungen erzielt werden konnten. So gelangte der Richter schließlich zu der Überzeugung, dass das Beweismaterial nicht genügt, um über jeden Zweifel sicher zu stellen, dass Cushman 1851 das Telephon erfand, und das, was er getan hatte, sollte und muß als fehlgeschlagenes Experiment behandelt werden. Wäre der Richter bei der Ansicht geblieben, welche die ersten Sätze aussprechen, dass Cushman einen Apparat konstruierte, mit dem es sich, wenn auch sehr schlecht, telephonieren ließ, so würde damit die Entscheidung des höchsten Gerichtshofes wankend werden, dass Bell die Übertragung der artikulierten Rede mittels des undulierenden Stromes erfand, und dass es schiene, als ob diese Übertragung durch andere Mittel nicht möglich sei. So blieb die Bell-Gesellschaft wiederum Sieger und hatte zu dieser Zeit das Feld ganz frei von streitenden Nebenbuhlern. Allerdings wollte Cushman Berufung einlegen. Cushman wäre überdies der Erste gewesen, da Bourseilles (Bourseul) nach damaliger Ansicht wohl der erste war, der seine Telephonbeschreibung 1854 - in LÌllustration de Paris - veröffentlichte.

Nach einem Bericht in der ETZ 1888

 





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