Nr. 24 | 13.06.1825 Ziffer Seite 133 |
Zur Beseitigung der
Anstände, welche sich bey Zahlung postamtlicher Ausgaben an hiesige
Postkasse erhoben haben, hat die general - Postdirection verfügt: daß
bey Erhebung der Porto - Gebühren die Preußische Münze nur nach dem
von herzoglicher Regierung bestimmten Tarif, und so wie solche bey den
herzoglichen Staats - Cassen erhoben wird, angenommen werden soll. Birkenfeld, den 01. Juny 1825 Postmeister A c h e n b a c h |